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Die Einverständniserklärung bei der Schulanmeldung

Einverständniserklärung bei der Schulanmeldung

Im Kalenderjahr bevor Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es an der Grundschule anmelden. In Nordrhein-Westfalen gilt: Wer bis zum 30. September sechs Jahre alt wird, ist zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs werden, sind im Folgejahr dran.

Etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn erhalten Sie ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt oder der Schule mit der Aufforderung zur Anmeldung. Die Einverständniserklärung spielt dabei eine zentrale Rolle: Sie dokumentiert rechtlich, dass Sie der Aufnahme Ihres Kindes in die Schule zustimmen.

In diesem Abschnitt erklären wir kurz, welche Fristen und Abläufe wichtig sind. Sie erfahren, wann beide Sorgeberechtigte unterschreiben müssen, welche Unterlagen Sie bereithalten sollten und wie Termine meist vergeben werden. So sind Sie vorbereitet und vermeiden Nachreichungen.

Wichtige Eigenschaften bei der Wahl des Schulranzens

  • Sie müssen Ihr Kind im Jahr vor Schulbeginn bei der zuständigen Grundschule anmelden.
  • Die Einverständniserklärung bestätigt rechtlich Ihre Zustimmung zur Aufnahme.
  • Achten Sie auf Fristen: Einladung erfolgt circa 10–11 Monate vor Schulstart.
  • Prüfen Sie, ob beide Sorgeberechtigte unterschreiben oder eine Vollmacht reicht.
  • Bereiten Sie alle Unterlagen vor, um Nachforderungen zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen: Schulpflicht, Anmeldepflicht und Ihre Einverständniserklärung

Der Zeitpunkt, ab dem Ihr kindes schulpflichtig ist, legt den Rahmen für alle weiteren Formalitäten fest. In Nordrhein-Westfalen gilt: Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind zum 1. August schulpflichtig. Wird das sechste Lebensjahr erst ab dem 1. Oktober vollendet, startet die Pflicht erst im nächsten Kalenderjahr.

Wann melden und was beachten

Die Anmeldung erfolgt im Kalenderjahr vor Schulbeginn. Üblich ist die Frist bis zum 15. November. Behörde oder Schule informieren Sie meist vorher schriftlich.

Einwilligung und Vollmacht

Bei gemeinsamer Sorge müssen beide erziehungsberechtigten zustimmen. Die schriftliche einverständniserklärung dokumentiert diese Zustimmung.

  • Reichen Sie die Vollmacht ein, wenn ein Sorgeberechtigter nicht persönlich unterschreibt.
  • Eine Vollmacht sollte Name, Geburtsdaten, Umfang, Datum und Unterschrift enthalten.
  • Bei sonderpädagogischem Bedarf bleibt die allgemeine schule oft der Regelförderort.

Einverständniserklärung Schulanmeldung: Ablauf, Fristen und Zuständigkeiten

Planen Sie frühzeitig: Die Anmeldung folgt festen Zeitfenstern und klaren Vorgaben in NRW.

Sie erhalten das Vorab-Schreiben etwa 10–11 Monate vor Schulbeginn. Die formelle Anmeldung muss meist bis zum 15. November des Vorjahres erfolgen.

Zeitfenster und Praxisbeispiele

Beispielhafte Termine sind 06.10.–17.10.2025 und 27.10.–30.10.2025. Die üblichen Zeiten liegen von 08:00–12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.

Persönliche Anmeldung oder postalisch

Vereinbaren Sie einen Termin im sekretariat per Mail oder Telefon. Alternativ senden Sie die ausgefüllten unterlagen per Post, inklusive Kopie der Geburtsurkunde.

Termine und Öffnungszeiten

Frühzeitige Abstimmung reduziert Wartezeiten. Legen Sie Puffer für Anfahrt und Kopien ein. Das Sekretariat bestätigt Ihre Anmeldung und nennt weitere Schritte.

Zuständigkeit der Grundschule

In der Regel ist die grundschule Ihres Einzugsgebiets zuständig. Möchten Sie eine andere schule, ist ein Ausnahme-Antrag nötig.

  • Sie bekommen einen klaren Ablaufplan von Einladung bis zur Anmeldung.
  • Terminvereinbarung per Mail/Telefon vermeidet lange Wartezeiten.
  • Postversand braucht vollständige Unterlagen und Kopien.

Unterlagen-Check: Diese Dokumente und Einverständniserklärungen bringen Sie zur Anmeldung mit

Mit vollständigen Unterlagen umgehen Sie Nachfragen und wiederholte Wege zum Sekretariat. Nehmen Sie alle Papiere in einer Mappe mit, damit die Mitarbeitenden Kopien anfertigen können.

Geburtsurkunde Ihres Kindes und Impfausweis (Masernschutz)

Bringen Sie die Geburtsurkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie mit. Legen Sie zudem den Original-Impfausweis vor, um den vorgeschriebenen Masernschutz nachzuweisen.

Personalausweise der Erziehungsberechtigten als Identitätsnachweis

Halten Sie die Ausweise beider Erziehungsberechtigten bereit. Das beschleunigt die Prüfung der Angaben und vermeidet Rückfragen.

Vollmacht des zweiten Sorgeberechtigten: Einverständniserklärung für die Schulanmeldung

Fehlt eine Unterschrift, legen Sie eine schriftliche Vollmacht vor. Die Einverständniserklärung sollte Name, Geburtsdaten, Umfang und Datum enthalten.

Sonderfälle und weitere Formulare

Ergänzen Sie die Mappe bei Bedarf um Formulare zu Ethik/Religion, Bildaufnahmen oder Datenschutz. Möchten Sie eine Schule außerhalb des Bezirks, fügen Sie den Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei.

DokumentMitbringenAlternativ
GeburtsurkundeOriginal / begl. KopieKopie per Post
Impfausweis (Masern)Originalärztliche Bestätigung
PersonalausweiseBeide ErziehungsberechtigtenVollmacht + Ausweis einer Person
ZusatzformulareEthik/Religion, Bildaufnahmen, DatenschutzNachreichung nach Absprache

Fazit

Wenn Sie Fristen, Unterlagen und Zuständigkeiten beachten, läuft die anmeldung reibungslos. Melden Sie Ihr kind im Kalenderjahr vor der Schulpflicht an und beachten Sie die kommunalen Zeitfenster (z. B. 06.–17.10.2025, 27.–30.10.2025; 08:00–12:00 Uhr).

Bereiten Sie Geburtsurkunde, Impfausweis und gegebenenfalls eine Vollmacht vor. Die zuständige grundschule in Ihrem Einzugsgebiet ist in der Regel der Kontaktpunkt. Alternativ senden Sie Unterlagen postalisch oder vereinbaren einen Termin telefonisch.

Mit guter Planung vermeiden Sie Nachreichungen und schaffen einen stressfreien Start in die schule für Ihr kindes neues Lebenskapitel.

Schoolpages
Author: Schoolpages

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